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AGB für Auftragnehmende | Chimperator Live GmbH

CHIMPERATOR LIVE- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftragnehmer*innen

CHIMPERATOR LIVE- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftragnehmer*innen

 

CHIMPERATOR LIVE GmbH, Quellenstraße 7, 70376 Stuttgart (nachfolgend "CHIMPERATOR LIVE"), ist eine Bookingagentur und führt selbst Touren, Tourneen oder einzelne örtliche Veranstaltungen bzw. Produktionen (nachfolgend "Produktion(en)") durch, mit eigenen Mitarbeiter*innen oder auch als Generalunternehmerin mit Subunternehmer*innen. Um Produktionen durchzuführen, benötigt CHIMPERATOR LIVE neben den Künstler*innen auch diverse Gewerke, Dienstleister*innen, Zulieferer*innen und Livemusiker*innen (nachfolgend allgemein "Auftragnehmer*in"). Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen CHIMPERATOR LIVE und Auftragnehmer*in.

 

§ 1 Grundlagen der Beauftragung und der Zusammenarbeit, Anwendungsbereich

(1) Auftragnehmer*in erbringt die Leistungen gemäß den Vorgaben von CHIMPERATOR LIVE und nach Branchenüblichkeit bzw. dem aktuellen Stand der Technik. Die Vorgaben erfolgen in der Regel in Form eines persönlichen Briefings via E-Mail, SMS und/oder Instant-Messaging-Dienst (z.B. WhatsApp) oder auch eines separaten Angebots, im Rahmen der jeweiligen Show und ggf. auch unter Absprache mit Dritten (z.B. der technischen Leitung).

(2) Die Beauftragung erfolgt durch formlose Bestätigung der gegenseitigen Bedingungen via Mail, im Rahmen der jeweiligen Show, WhatsApp oder vergleichbare Kommunikationsmittel. Mit einem Hinweis im Rahmen der Verhandlungen auf diese AGB werden diese Vertragsbestandteil.

(3) Diese AGB finden ausschließlich in dem Vertragsverhältnis CHIMPERATOR LIVE zu Auftragnehmer*in Anwendung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Auftragnehmer*in finden keine Anwendung. Bedingungen von Auftragnehmer*in werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Auftragnehmer*in im Rahmen der Vertragsverhandlungen und/oder in Dokumenten auf die Geltung von AGB verweist und/oder AGB zusendet und CHIMPERATOR LIVE dem nicht ausdrücklich widerspricht. Bedingungen von Auftragnehmer*in können nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn CHIMPERATOR LIVE im Einzelfall und unter Bezugnahme der Bedingungen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vergütung, Fälligkeit, Steuern, Sozialversicherung. Künstlersozialabgabe

(1) Auftragnehmer*in erhält für die Leistungen die vorher verhandelte und schriftlich festgehaltene (via Mail/ WhatsApp oder vergleichbare Kommunikationsmittel, ggf. auch im Rahmen der jeweiligen Show erst zugesagte) Vergütung. Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche sowie eine etwaige Rechteübertragung abgegolten.

(2) Die Vergütung ist nach ordnungs- und fristgemäßer Leistungserbringung binnen 14 Tagen sowie gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ein Anspruch auf Vorschusszahlungen oder vorzeitige Vergütung vor vollständiger Leistungserbringung besteht nicht, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird. Eine Rechnungszusendung via E-Mail ist ausreichend. Um beiden Parteien einen schnellstmöglichen Abschluss und Abrechnung der Produktion zu ermöglichen, sind Rechnungen bitte spätestens vier Wochen nach Produktionsende bzw. Beendigung der Tour einzureichen. Werden Rechnungen später als  sechs Monate nach Ende der jeweiligen Produktion bzw. des Tourzeitraumes bei CHIMPERATOR LIVE eingereicht, ist CHIMPERATOR LIVE berechtigt, solche Rechnungen als verspätet zurückzuweisen; der Vergütungsanspruch von Auftragnehmer*in verfällt in diesem Fall, es sei denn, Auftragnehmer*in hat die verspätete Rechnungsstellung nicht zu vertreten. 

(3) Soweit Auftragnehmer*in umsatzsteuerpflichtig ist, versteht sich die Vergütung zzgl. gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Über den Steuerstatus ist CHIMPERATOR LIVE unaufgefordert zu informieren. Auftragnehmer*in erklärt ferner, Steuern im Rahmen der Steuererklärung selbst abzuführen sowie etwaige Sozialversicherungsbeiträge selbst zu tragen. CHIMPERATOR LIVE ist für die Abführung der Künstlersozialabgabe verantwortlich, soweit diese aufgrund der Beauftragung von Auftragnehmer*in anfällt.

(4) Auftragnehmer*in verpflichtet sich, CHIMPERATOR LIVE vor Reisebeginn eine in der Verantwortung von Auftragnehmer*in liegende A1-Bescheinigung auf Anfrage vorzulegen und diese während des Produktionseinsatzes bei sich zu führen, wenn ein Auftrag innerhalb der EU und der EFTA durchgeführt wird. Mit der Bescheinigung A1 weist Auftragnehmer*in nach, dass Auftragnehmer*in bei einer Reise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist, wodurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die A1-Bescheinigung besitzt Geltung innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Bei Aufträgen, die in einem Drittland ausgeführt werden, sind ferner die speziellen gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. CHIMPERATOR LIVE wird Auftragnehmer*in mit den entsprechenden Informationen versorgen, die zur Anmeldung einer A1-Bescheinigung erforderlich sind. Legt Auftragnehmer*in die A1-Bescheinigung nicht rechtzeitig auf Anfrage vor Reisebeginn vor, ist CHIMPERATOR LIVE berechtigt, den Einsatz von Auftragnehmer*in im Ausland zu verweigern; der Vergütungsanspruch entfällt in diesem Fall für die betroffenen Einsatztage. Eine Kontrollpflicht von CHIMPERATOR LIVE hinsichtlich der A1-Bescheinigungen ist damit nicht verbunden. Werden CHIMPERATOR LIVE aufgrund einer fehlenden oder nicht rechtzeitig vorgelegten A1-Bescheinigung von Auftragnehmer*in Bußgelder, Nachforderungen oder sonstige Kosten durch in- oder ausländische Behörden auferlegt, stellt Auftragnehmer*in CHIMPERATOR LIVE von diesen Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei. Gleiches gilt, wenn CHIMPERATOR LIVE im Einsatzland als Auftraggeber*in für die fehlende A1-Bescheinigung von Auftragnehmer*in in Anspruch genommen wird.

(5) Off-days werden, sofern nicht anders vereinbart, mit 50% des vereinbarten Tagessatzes vergütet. An- und Abreisetage werden produktionsspezifisch vereinbart. Eine Teilung der (Reise)Kosten mit der vorherigen oder der nachfolgenden Produktion ist, sofern ein nahtloser Übergang zwischen den Produktionen (= kein Offday) besteht, möglich. Auftragnehmer*in verpflichtet sich An- / Abreisekosten entsprechend zu halbieren oder Chimperator Live in Verbindung der annehmenden bzw. abgebenden Produktion zu setzen. Kosten für private An- und Abreisen zwischen den Arbeitseinsätzen, insbesondere Heimreisen während des Produktionszeitraumes, werden von CHIMPERATOR LIVE nicht übernommen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(6) Sämtliche seitens CHIMPERATOR LIVE bewilligte und zu erstattende Auslagen sind mit entsprechenden Kopien oder Scans der Originalbelege unaufgefordert nachzuweisen und werden ausschließlich in der tatsächlich angefallenen Höhe (1:1) erstattet. Dies gilt insbesondere für Trinkgeld - dieses ist nicht erstattungsfähig. Pauschalen werden nur erstattet, wenn CHIMPERATOR LIVE diese vorher vereinbart hat. Auslagen sind keine Leistungen von Auftragnehmer*in und stellen keine vergütungspflichtige Tätigkeit dar. Aufschläge auf Auslagen, insbesondere Bearbeitungs- oder Buchhaltungspauschalen, sowie ein zusätzliches Ausweisen der Umsatzsteuer von Auftragnehmer*in auf erstattete Auslagen, werden nicht akzeptiert. Auslagen sind in der Rechnung gesondert von der Vergütung auszuweisen. 

 

 

 

§ 3 Leistungserbringung, Subunternehmer*in, Exklusivität, Bildmaterial, Termine, Verzögerungen, Mängel, Schlechtleistung, Abnahme

(1) Auftragnehmer*in liefert die Inhalte persönlich bzw. als Einzelunternehmen. Ist Auftragnehmer*in ausnahmsweise eine Gesellschaft, kann die Leistung auch durch qualifizierte Mitarbeiter*innen erbracht werden. Auftragnehmer*in übt die Tätigkeit selbständig und freiberuflich aus und benutzt grundsätzlich eigenes Arbeitsmaterial oder Equipment. Eine darüberhinausgehende Leistungserbringung durch die Beauftragung von Subunternehmer*innen bedarf, unter Nennung von Subunternehmer*in, jedenfalls der vorherigen Zustimmung von CHIMPERATOR LIVE (gegenbestätigte E-Mail ausreichend).  Auftragnehmer*in verpflichtet sich, Subunternehmer*in deckungsgleich mit diesen AGB zu verpflichten, was auf Anfrage von CHIMPERATOR LIVE nachzuweisen ist.

(2)  Auftragnehmer*in ist grundsätzlich frei in der Ausübung der Tätigkeit, jedoch muss das Projektziel dabei immer im Vordergrund stehen. Den Weisungen seitens technischer Leitung, Produktionsleitung und CHIMPERATOR LIVE ist Folge zu leisten. Auftragnehmer*in unterliegt in dem Vertrags- bzw. Produktionszeitraum mangels abweichender Vereinbarung keiner Exklusivitätsverpflichtung. Auftragnehmer*in trägt jedoch Sorge für die ordnungsgemäße Erfüllung der hier vereinbarten Leistungen, wenn im Produktionszeitraum gleichzeitig Aufträge für Dritte erbracht werden.

(3) Auftragnehmer*in ist es nicht gestattet, audiovisuelles Aufzeichnungsmaterial im Rahmen der Produktion zu erstellen, soweit Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt werden. Es ist strengstens untersagt, am Produktionsort Bildmaterial (Foto- oder Videomaterial) von Künstler*innen zu erstellen und/oder zu nutzen/zu veröffentlichen, das gilt insbesondere für Bildmaterial von "CRO" (insbesondere ohne Gesichtsmaske).

(4) Die von CHIMPERATOR LIVE vorgegebenen Termine sind grundsätzlich verbindlich, insbesondere handelt es sich bei den Produktionen, für die die Leistung angefragt ist, um sog. "Fixtermine".

(5) Auftragnehmer*in hat CHIMPERATOR LIVE über etwaige Verzögerungen oder sonstige Behinderungen umgehend in Textform zu benachrichtigen. Befindet sich Auftragnehmer*in in Verzug, indem Termine nicht eingehalten werden, kann CHIMPERATOR LIVE nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen (je nach Dringlichkeit auch kurzen oder gar keiner) Fristsetzung einen Dritten beauftragen und/oder den Rücktritt erklären und/oder Schadensersatz verlangen.

(6) Mängel und/oder Schlechtleistungen im Rahmen der Leistungserbringung von Auftragnehmer*in werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.

(7) Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, gilt: Abnahmen von Leistungen/Inhalten, soweit erforderlich, erfolgen ggf. mündlich, werden aber auf Wunsch via E-Mail bestätigt (bzw. ggf. auch die Verweigerung der Abnahme unter Nennung der Gründe). Teilabnahmen von z.B. Aufnahmen, Rohschnitten sind möglich.

(8) Der vereinbarte Tagessatz gilt unabhängig von der tatsächlichen Stundenanzahl pro Tag. Abweichende Regelungen in AGB von Auftragnehmer*in, insbesondere Zuschläge ab einer bestimmten Stundenanzahl, finden keine Anwendung. Erscheint der Aufwand selbst für den Veranstaltungsbereich unverhältnismäßig groß, hat Auftragnehmer*in die Möglichkeit, unter Vorlage entsprechender Nachweise zeitnah auf CHIMPERATOR LIVE zuzugehen und (vorher) Nebenabsprachen zu treffen. Eine pauschale Geltendmachung von Mehrarbeit erst am Ende eines Projekts ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Absage der Produktion, Ersatz, Höhere Gewalt

(1) CHIMPERATOR LIVE ist nicht verpflichtet, die Leistung von Auftragnehmer*in in Anspruch zu nehmen. Kündigungsrechte bleiben von den nachfolgenden Bestimmungen unberührt, auch der gesetzliche Grund der Kündigung aus wichtigem Grund. Klarstellend: Zumindest entfällt dann ein Vergütungsanspruch ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Eine Vergütungspflicht besteht demgegenüber bei Absage durch CHIMPERATOR LIVE wie folgt bzgl. der vereinbarten Nettovergütung:

 

Zeitpunkt der Absage

Vergütungsanspruch

Bis vier Wochen vor Produktion

20 %

Bis zwei Wochen vor Produktion

50 %

Unter zwei Wochen vor Produktion

75 %

Weniger als 2 Tage vor Produktion

100 %

 

“Vor Produktion” bedeutet klarstellend vor dem Produktionstag, dem Tag des Einsatzes. Ersparte Aufwendungen und Ersatzaufträge muss Auftragnehmer*in sich unabhängig davon anrechnen lassen. Für höhere Gewalt gilt Abs. 4.

(2) Erkrankt Auftragnehmer*in ernsthaft und kann deshalb die Leistung nicht erbracht werden, muss Auftragnehmer*in CHIMPERATOR LIVE dies umgehend in Textform mitteilen. Auf Anforderung ist ein ärztliches Attest nachzuweisen. Auftragnehmer*in hat mangels anderer Vereinbarung selbst einen adäquaten Ersatz zu besorgen. CHIMPERATOR LIVE kann einen vorgeschlagenen Ersatz aus berechtigten Gründen ablehnen. Gelingt die Ersatzbesetzung nicht, ist CHIMPERATOR LIVE darüber umgehend zu unterrichten. Auftragnehmer*in ist dann nicht mehr zur Leistung verpflichtet und auch der Anspruch auf Vergütung verfällt. Bereits erhaltene Vergütungen sind zurückzuzahlen. Klarstellend: Im Fall der Ersatzbesetzung vergütet CHIMPERATOR LIVE nur noch die Ersatzbesetzung.  

(3) Im Fall der schuldhaften oder grundlosen Absage seitens Auftragnehmer*in besteht ebenfalls die Verpflichtung von Auftragnehmer*in, selbst einen adäquaten Ersatz zu besorgen. CHIMPERATOR LIVE kann auch in diesem Fall einen vorgeschlagenen Ersatz aus berechtigten Gründen ablehnen. Gelingt eine Ersatzbesetzung nicht, muss Auftragnehmer*in auf Verlangen von CHIMPERATOR LIVE alle durch die schuldhafte Absage entstandenen Schäden und Kosten ersetzen. Bereits erhaltene Vergütungen sind zurückzuzahlen.

(4) Im Fall des Ausfalls oder Abbruchs der Produktion durch höhere Gewalt, behält sich CHIMPERATOR LIVE vor, wenn dadurch insbesondere, aber nicht abschließend, Schäden am Equipment und/oder Verletzungsgefahr für die Liveacts und/oder eine Verletzungsgefahr für Personen am Produktionsort bestehen, die Produktion nicht durchzuführen oder abzubrechen. Es besteht ausdrücklich Einvernehmen, dass eine pandemiebedingte Absage der Produktion ein Fall der höheren Gewalt darstellt, mit den nachfolgenden Maßgaben: Eine Absage kann pandemiebedingt erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Absage bereits ein behördliches Verbot oder eine sonstige gesetzliche Grundlage oder Verordnung hinsichtlich der Durchführung der Produktion oder von Teilen der Produktion (z.B. nur Indoor-Locations) ausgesprochen wurde oder ein Verbot überwiegend wahrscheinlich ist. Die Wahrscheinlichkeit einer Absage wird nach den Aussagen der Bundes- und Landesregierung, der Einschätzung der örtlichen Gesundheitsbehörden, der Weltgesundheitsorganisation, des Robert-Koch-Instituts und/oder vergleichbarer anerkannter Institutionen beurteilt. Eine "Wahrscheinlichkeit" ist jedenfalls dann gegeben (beispielhaft, aber nicht ausschließlich), wenn zum Zeitpunkt der Absage ein behördliches Verbot oder eine sonstige gesetzliche Grundlage oder Verordnung für die Durchführung einer (zum Zeitpunkt der Absage) geplanten vergleichbaren Produktion oder Teile einer vergleichbaren Produktion besteht. Als höhere Gewalt gelten auch nicht versicherbare sonstige Ausfälle, insbesondere durch Krieg, Terror oder extreme Wetterereignisse, je nach Umstand. 

Im Fall des Ausfalls oder Abbruchs der Produktion durch höhere Gewalt ist wie folgt zu differenzieren: 

- Handelt es sich um ein versicherbares Risiko (insbesondere extreme Wetterereignisse, Terror etc. ), das über eine von CHIMPERATOR LIVE abgeschlossene Veranstalterausfallversicherung (es besteht keine Pflicht seitens CHIMPERATOR LIVE diese abzuschließen) abgedeckt ist, findet die Vergütungsstaffelung gemäß § 4 Abs. 1 entsprechende Anwendung. CHIMPERATOR LIVE wird Auftragnehmer*in darüber informieren, ob und inwieweit eine Versicherungspflicht besteht.

- Handelt es sich um ein nicht versicherbares Risiko (insb. eine pandemiebedingte Absage, Staatstrauer etc., sonstige Risiken, die nicht versicherbar sind oder unverhältnismäßig teuer sind), entfällt der Anspruch auf die Vergütung von Auftragnehmer*in. Eine bereits geleistete Vergütung ist zurückzuzahlen. 

- In beiden Fällen wird Auftragnehmer*in von allen vertraglichen Leistungspflichten entbunden. 

- Soweit eine Vergütung als Ausfallentschädigung ohne zugrundeliegenden Leistungsaustausch gezahlt wird, erfolgt die Zahlung als Nettobetrag ohne Ausweisung der Umsatzsteuer. Klarstellend: Die einkommensteuerliche Behandlung obliegt Auftragnehmer*in. 

(5) In allen Fällen der Absage oder bei Abbruch der Produktion sind von beiden Parteien noch mögliche Stornierungen (bspw. Hotel- und Reisekosten, Subunternehmer etc.) sowie sonstige Kostenminimierungen im Rahmen der Schadensminderungspflicht zügig durchzuführen. Etwaige kurzfristig nicht mehr stornierbare Buchungen oder sonstige Kosten, die Auftragnehmer*in durch die entstandene Absage entstehen, werden von CHIMPERATOR LIVE nur im Rahmen der Vergütungsstaffelung gemäß §  4 Abs.(1) + (4) übernommen. Wenn im Fall der höheren Gewalt keine Ausfallversicherung besteht, erfolgt keine Kostenübernahme durch CHIMPERATOR LIVE.  

 

§ 5 Rechteübertragung, Garantie und Freistellung

(1) Sofern und soweit bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Auftragnehmer*in Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte entstehen sollten, räumt Auftragnehmer*in CHIMPERATOR LIVE das exklusive Recht ein, diese ggfs. in bearbeiteter Form, ganz oder in Teilen, zur Durchführung der Produktion zu verwenden und die Produktion, ggfs. bearbeitet, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt auf allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten, kommerziell oder nichtkommerziell, beliebig häufig in allen Medien auszuwerten, insbesondere durch Verwertung in körperlicher Form und durch öffentliche Wiedergabe, z.B. durch Sendung, Vorführung, öffentliche Zugänglichmachung (online/mobile, inkl. Social Media- und Videoplattformen), Vervielfältigung/Verbreitung/Wiedergabe durch Bild-/Ton- oder sonstiger Datenträger. Umfasst von der Rechteeinräumung sind auch Nebenrechte wie z.B. Merchandising- und Druckrechte, die Bewerbung der Produktion und deren Auswertung sowie Öffentlichkeitsarbeit für CHIMPERATOR LIVE, verbundene Unternehmen, Lizenznehmer*innen, Auftraggeber*innen etc. CHIMPERATOR LIVE ist berechtigt, die eingeräumten Rechte ganz oder teilweise Dritten zu übertragen, diesen ausschließliche oder nicht-ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen oder zur Auswertung zu überlassen und/oder deren Weiterübertragung zu gestatten.

(2) Auftragnehmer*in garantiert, dass die Inhalte bisher unveröffentlicht und keinem Dritten zur Auswertung angeboten wurden, sowie der geplanten Nutzung durch CHIMPERATOR LIVE keine Rechte Dritter entgegenstehen. Auftragnehmer*in garantiert weiter, alle an den Inhalten bestehenden Rechte zu besitzen und/oder ordnungsgemäß erworben, ggf. weitere Rechteinhaber*innen angemessen vergütet zu haben und frei darüber verfügen zu können. Verstößt Auftragnehmer*in gegen die abgegebenen Garantien und wird CHIMPERATOR LIVE (oder Vertragspartner*in von CHIMPERATOR LIVE) von Dritten in Anspruch genommen, erfolgt eine Freistellung seitens Auftragnehmer*in gegenüber CHIMPERATOR LIVE auf erstes Anfordern, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung sowie Ersatz aller sonstigen Aufwendungen.

 

§ 6 Nennung, Referenzliste

(1) Es besteht keine Nennungsverpflichtung von Auftragnehmer*in seitens CHIMPERATOR LIVE, wenn diese nicht branchenüblich ist. Auftragnehmer*in ist daher nur, sofern technisch und branchenüblich möglich, in angemessener Weise zu nennen (z.B. Foto- Credits, Credits bei Visualisierungen). Art und Umfang der Nennung richten sich nach der Branchenüblichkeit der jeweiligen Leistung. Zwingende gesetzliche Nennungsansprüche bleiben unberührt. 

(2) Soweit Auftragnehmer*in CHIMPERATOR LIVE als Referenz nennen möchte und/oder mit der Produktion werben möchte, sind Zeitpunkt, Art und Umfang mit CHIMPERATOR LIVE im Vorfeld via Mail zu klären, insbesondere Postings über die Produktion bedürfen der vorherigen Freigabe durch CHIMPERATOR LIVE.

 

§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Bestätigung der gegenseitigen Bedingungen (Mail/ im Rahmen der jeweiligen Show/ WhatsApp oder andere Kommunikationsmittel) und endet mit der Abrechnung nach der Produktion (ggf. auch erst nach dem Tourzeitraum, für die bzw. den Auftragnehmer*in gebucht wird).

(2) Kündigungen sind nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Eine ordentliche Kündigung seitens Auftragnehmer*in ist ausgeschlossen. Jede Kündigung hat jedoch schriftlich unter Zugangsnachweis (z.B. gegenbestätigte E-Mail, Einschreiben mit Rückschein etc.) zu erfolgen.

 

§ 8 Versicherungen von Auftragnehmer*in, Haftung

(1) CHIMPERATOR LIVE übernimmt nur nach Vereinbarung in Textform Kosten für Versicherungen, bzw. nur, soweit diese vertraglich mit Dritten vereinbart sind (z.B. Veranstalterhaftpflichtversicherung, die jedoch Subunternehmer*innen in der Regel nicht mitversichert, ggf. auch eine Veranstalterausfallversicherung). Mangels anderer Vereinbarung in Textform garantiert Auftragnehmer*in deshalb, für die eigene Leistung und den Zweck der Produktion ausreichend versichert zu sein, insbesondere eine Unfall- und (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben und für den Veranstaltungszeitraum aufrecht zu erhalten. Auf Nachfrage von CHIMPERATOR LIVE ist das entsprechend nachzuweisen. CHIMPERATOR LIVE haftet nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für eintretende Schäden.

(2) Die Haftung von CHIMPERATOR LIVE auf Schadensersatz ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere für Schäden am Equipment von Auftragnehmer*in haftet CHIMPERATOR LIVE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CHIMPERATOR LIVE beruhen oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CHIMPERATOR LIVE beruhen, der Schaden ist dann aber auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schäden müssen unmittelbar, spätestens innerhalb von 4 Tagen nach dem jeweiligen Produktionstermin in Textform angezeigt werden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilf*innen von CHIMPERATOR LIVE.

 

§ 9 Künstler*innenschutz, Vertraulichkeitsvereinbarung, Verschwiegenheit, Datenschutz

(1) Auftragnehmer*in ist bekannt, dass es sich bei den an Produktionen mitwirkenden Liveacts um bekannte Persönlichkeiten der Öffentlichkeit handelt und für diese ein geschützter und vertrauensvoller Raum im Rahmen der Produktionen geschaffen werden soll. Der Schutz der Liveacts, insbesondere deren Privatsphäre und die Verschwiegenheit aller damit im Zusammenhang stehenden Umstände, ist oberstes Gebot für alle Produktionsbeteiligten.

(2) Auftragnehmer*in verpflichtet sich, alle direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung gilt auch nach Ende der Zusammenarbeit und Ablauf der Vertragslaufzeit. Auftragnehmer*in verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen und ggf. Dritte entsprechend vertraglich zu verpflichten. Vertrauliche Informationen werden ggf. nur an berechtigte Personen weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zur Erreichung des Zwecks dieser Vereinbarung erhalten müssen. "Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen, die Produktion und die Leistung betreffend, auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von CHIMPERATOR LIVE selbst. Die Höhe der vereinbarten Vergütung ist vertraulich zu behandeln. Zu den Informationen zählen auch ggf. weitere individuelle Bedingungen des Auftragsverhältnisses und dieser AGB, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind. Eine Information gilt als nicht vertraulich, wenn sie (ohne Verschulden von Auftragnehmer*in) bereits öffentlich bekannt oder zugänglich war, ist oder wird und/oder dem Stand der Technik bzw. der Entwicklung entsprach, Auftragnehmer*in eine Information von einem berechtigten Dritten erlangt hat, der mithin zur Weitergabe befugt war (die Weitergabe impliziert jedoch noch keine Entbindung von der Vertraulichkeit, im Zweifel ist nachzufragen) oder CHIMPERATOR LIVE Informationen schriftlich von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen hat. Die Pflicht zur Vertraulichkeit entfällt, wenn Auftragnehmer*in aufgrund einer Gerichtsentscheidung, eines Gesetzes oder einer staatlichen Behörde verpflichtet ist, eine vertrauliche Information mitzuteilen. Hierüber ist CHIMPERATOR LIVE unverzüglich vor Auskunftserteilung gegenüber den vorgenannten Stellen in Textform zu unterrichten. Die Beweislast dafür, dass eine Information nicht vertraulich ist, trägt Auftragnehmer*in. "Berechtigte Personen" sind neben den Parteien, deren Vertretungsberechtigte und Mitarbeiter*innen (angestellte und freie Mitarbeiter*innen) sowie Erfüllungsgehilfen*innen. Berechtigte Personen sind ferner beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater*innen. Auftragnehmer*in wird nach der Beendigung der Zusammenarbeit (oder auch vor einer Zusammenarbeit oder wenn diese scheitert), nach Aufforderung von CHIMPERATOR LIVE, sämtliche Daten, Dokumente und Unterlagen, die vertrauliche Informationen verkörpern, nach Wahl zurückgeben, zerstören oder löschen. Entsprechendes gilt für etwaige angefertigte Kopien/Backups. Hierüber ist auf Anfrage von CHIMPERATOR LIVE ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.

(3) Auftragnehmer*in verpflichtet sich (oder für ihn tätige Dritte) zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die der DSGVO. Sollte es danach erforderlich sein oder werden, dass weitere Verträge abgeschlossen werden müssen, weil bspw. personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies in gesonderten Vereinbarungen.

 

§ 10 Sonstiges, Schlussbestimmungen

Diese AGB gelten mit Bestätigung der Beauftragung unter Hinweis auf die AGB als akzeptiert. Mit der Bestätigung werden alle ggf. bisher bestehenden mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen (auch rückwirkend) ersetzt. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, von jeder Änderung ihrer Anschrift unverzüglich Mitteilung zu machen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abänderung des Textformerfordernisses selbst. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Sitz von CHIMPERATOR LIVE, soweit eine Vereinbarung des Gerichtsstandes gesetzlich zulässig ist. CHIMPERATOR LIVE darf aber auch am Sitz von Auftragnehmer*in klagen, wenn gesetzlich zulässig (z.B. sog. Sitz des Beklagten). Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

 

CHIMPERATOR LIVE, Stand: Mai 2026